Zerstörungsfreie Prüfungen von überwachungspflichtigen Apparaten und Druckbehältern sind in der EU-Druckgeräterichtlinie, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vorgeschrieben. Der Prüfumfang wird durch einen Sachververständigen festgelegt.